Leistungen

Ich übe meine Beruf als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich des Medizinrechts aus und bin seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht.

 

Ich werde von Mandanten und Haftpflichtversicherungen beauftragt, die Interessen von Krankenhäusern, Ärzten und Zahnärzten vor Gericht zu vertreten (Arzthaftung).

 

Die Beratung und Vertragsgestaltung bei Existenzgründung, Niederlassung, Praxisnachfolge und Kooperation von Ärzten und Zahnärzten stellt den weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. 

 

Als Übersicht:

 

- Arbeitsrecht (Arzt, Chefarzt, Praxismitarbeiter)

- Arzthaftung

- Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, örtliche / überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), MVZ

- Gesellschaftsrecht (Gründung, Anteilsübernahme, Ausscheiden, Abfindung)

- Heilmittelwerberecht, Wettbewerbsrecht

- Berufsrecht

- Mietrecht, Praxismiete

- Praxisnachfolge, Praxisverkauf, Praxisabgabe, Praxisübernahme

- Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Zulassung

 

Ich freue mich, wenn ich Sie bei dem Erreichen Ihrer Ziele unterstützen kann.

 

Carsten Wiedey

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Druckversion | Sitemap
© Carsten Wiedey