Ich übe meine Beruf als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich des Medizinrechts aus und bin seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht. Hierbei berate ich niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in allen rechtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen, die bei dem Betrieb einer Praxis auftreten.
Die Beratung und Vertragsgestaltung bei Existenzgründung, Niederlassung, Praxisnachfolge und Kooperation von Ärzten und Zahnärzten stellt den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Ergänzend bin ich auf den angrenzenden Gebieten des Wirtschaftsrechts tätig.
Ich werde zudem von Mandanten und Haftpflichtversicherungen beauftragt, die Interessen von Ärzten und Zahnärzten vor Gericht zu vertreten (Arzthaftung und Zahnarzthaftung).
Als Übersicht:
- Arbeitsrecht (Arzt, Chefarzt, Praxismitarbeiter, gewerbliche Wirtschaft)
- Arzthaftung, Zahnarzthaftung
- Berufsrecht (ärztlich, zahnärztlich)
- Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, örtliche / überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), MVZ
- Gesellschaftsrecht (Gründung, Anteilsübernahme, Ausscheiden, Abfindung)
- Heilmittelwerberecht, Wettbewerbsrecht
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Mietrecht, Praxismiete
- Praxisnachfolge, Praxisverkauf, Praxisabgabe, Praxisübernahme
- Vergütungsrecht, Inkasso, Privatliquidationsrecht
- Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Zulassung
Ich freue mich, wenn ich Sie bei dem Erreichen Ihrer Ziele unterstützen kann.
Carsten Wiedey
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht